Ob Pedelecs mit Anfahrhilfe als Fahrräder eingestuft werden sollen, war bisher unklar. Seit dem 21.06.2013 werden solche Pedelecs nun gesetzlich unter der Kategorie Fahrrad zusammengefasst. Im Straßenverkehrs-Gesetz ist diese Änderung im Bundesgesetzblatt Nr. 29, Artikel 5 vermerkt. Die Regelung bestimmt, dass auch Elektrofahrräder mit Anfahr- und Schiebehilfe die Radwege benutzen dürfen. Ein Kennzeichen ist ebenso wie ein spezieller Führerschein nicht notwendig. Wir freuen uns, dass das Thema Elektrofahrrad bei dem Gesetzgeber immer größere Beachtung findet.
Neue Regelung zur Anfahrhilfe
Kommentar schreiben