Pflichtangaben BattG
Als Hersteller und Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien sind wir gemäß § 15 (3) BattG verpflichtet, jährlich bis zum Ablauf des 31. Mai die Daten über die im vergangenen Jahr erreichten Verwertungsquoten für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien auf unserer Internetseite zu veröffentlichen.
Wir sind an das Rücknahmesystem der GRS Service GmbH angeschlossen.
https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/EK23_GRS_eMobility_N.pdf
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