Dienstwagen? - Nein, danke!

Diensträder sind dem Dienstwagen seit Dezember letzten Jahres steuerlich gleichgestellt. Eine schöne Alternative zum Firmenwagen, vor allem für all jene, die in der Nähe ihrer Arbeitsstelle wohnen. Diejenigen, die einen längeren Anfahrtsweg haben, können aber beruhigt sein: Auch Elektroräder dürfen als Diensträder gefahren werden. Darunter fallen jedoch nur die Pedelecs. Es gilt auch hier die gesetzliche Unterstützungsgeschwindigkeit von maximal 25km/h. E-Bikes und S-Pedelecs können jedoch unter der Bezeichnung „Dienstkraftfahrzeug“ angemeldet werden. Wer sich bisher noch nicht für das Umrüsten entscheiden konnte, hat dadurch die Möglichkeit, den Fahrspaß auf dem Arbeitsweg zu testen. Aufgrund der Ein-Prozent-Regelung kann das Pedelec dann auch nach Feierabend weiter genutzt werden. Ein verlockendes Angebot, das auf jeden Fall eine Überlegung wert ist.

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